
Der Besitz eines privaten Swimmingpools bringt eine erhebliche rechtliche Verantwortung mit sich. In Frankreich schreibt das Gesetz strenge Normen zur Verhütung von Unfällen vor, insbesondere von Ertrinkungsunfällen bei Kindern. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu hohen Geldstrafen führen und im Falle eines Vorfalls die zivil- und strafrechtliche Haftung des Eigentümers nach sich ziehen.
Warum ist die Sicherheit von Schwimmbädern gesetzlich geregelt?
Jedes Jahr kommt es in privaten Schwimmbädern zu Ertrinkungsunfällen, oft aufgrund fehlender angemessener Sicherheitsvorkehrungen. Um diese Tragödien zu begrenzen, verpflichtet das Gesetz vom 3. Januar 2003 die Besitzer von in den Boden eingelassenen und halb in den Boden eingelassenen Schwimmbecken, mindestens eine Schutzausrüstung gemäß den Vorschriften einzurichten. Diese Maßnahmen sollen den unbeabsichtigten Zugang zum Becken verhindern, insbesondere für Kinder unter fünf Jahren.Von der Verordnung betroffene Schwimmbäder
Alle privaten, in den Boden eingelassenen und halb in den Boden eingelassenen Schwimmbäder, unabhängig davon, ob sie für den Familiengebrauch oder zur saisonalen Vermietung bestimmt sind, müssen diese Normen einhalten. Aufstell-, aufblasbare oder zerlegbare Pools unterliegen diesen Verpflichtungen hingegen nicht, obwohl es dringend empfohlen wird, ihren Zugang zu sichern.Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen
Das Gesetz schreibt die Installation von mindestens einer der folgenden Vorrichtungen vor:- Sicherheitsbarriere: Sie muss mindestens 1,10 Meter hoch sein und so konstruiert sein, dass ein Kind unter fünf Jahren sie nicht allein überqueren oder öffnen kann.
- Poolalarm: Er kann perimetrisch (Erkennung von Bewegungen um den Pool herum) oder untergetaucht (Erkennung von Stürzen ins Wasser) sein.
- Sicherheitsabdeckung: Sie muss das Gewicht eines Kindes tragen können und jeden versehentlichen Zugang zum Wasser verhindern.
- Schwimmbeckenüberdachung: Sie muss das Becken vollständig abdecken und abschließbar sein, um ein Öffnen durch ein Kind zu verhindern.